Datenschutz, Impressum und AGB richtig beachten

DSGVO für Webseitenbetreiber

DSGVO für Webseitenbetreiber – Was Du bei Datenschutz, Impressum und AGB beachten solltest

Eine eigene Webseite ist heute für viele Unternehmen selbstverständlich. Doch mit der Erstellung einer Webseite ist es nicht getan.

Sobald Du eine Webseite geschäftlich betreibst, Kontaktmöglichkeiten anbietest, Newsletter versendest, Besucher analysierst oder externe Dienste einbindest, solltest Du Dich auch mit den rechtlichen Anforderungen beschäftigen.

Ein besonders wichtiges Thema ist dabei die Datenschutz-Grundverordnung – kurz DSGVO.

Und genau hier solltest Du nicht den Fehler machen, einfach irgendeinen Text aus dem Internet zu kopieren und auf Deiner Webseite einzusetzen.

Datenschutz ist individuell.

Welche Informationen Deine Datenschutzerklärung enthalten muss, hängt unter anderem davon ab, welche personenbezogenen Daten Du verarbeitest und welche Dienste auf Deiner Webseite eingesetzt werden. Die DSGVO verpflichtet Verantwortliche unter anderem dazu, Datenschutzanforderungen zu berücksichtigen und geeignete Maßnahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten umzusetzen.

Die Datenschutzerklärung – kein Text von der Stange

Was bedeutet die DSGVO überhaupt?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine europäische Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten.

Dabei geht es beispielsweise um Informationen wie:

  • Name
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • IP-Adresse
  • Kundendaten
  • Newsletter-Daten
  • Kontaktdaten
  • Nutzungs- und Trackingdaten

Sobald auf Deiner Webseite personenbezogene Daten verarbeitet werden, solltest Du prüfen, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen gelten.

Dabei kommt es nicht nur darauf an, welche Daten Du selbst aktiv abfragst.

Auch technische Dienste und eingebundene Inhalte können eine Rolle spielen.

Warum Datenschutz bereits bei der Planung Deiner Webseite beginnen sollte

Ein häufiger Fehler besteht darin, Datenschutz erst dann zu berücksichtigen, wenn die Webseite bereits fertig ist.

Dann wurden möglicherweise schon verschiedene Dienste eingebaut:

  • Kontaktformular
  • Newsletter
  • Analysewerkzeuge
  • eingebettete Videos
  • Karten
  • Social-Media-Inhalte
  • externe Schriftarten
  • Cookies
  • Tracking-Systeme
  • Zahlungsanbieter
  • Marketingtools

Jede dieser Funktionen kann Auswirkungen auf die Verarbeitung personenbezogener Daten haben.

Deshalb solltest Du Dir bereits vor der Erstellung Deiner Datenschutzerklärung einen Überblick darüber verschaffen, welche Funktionen und Dienste tatsächlich auf Deiner Webseite eingesetzt werden.

 

Die Datenschutzerklärung – kein Text von der Stange

Eine Datenschutzerklärung soll Besucher darüber informieren, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, zu welchen Zwecken dies geschieht und welche Rechte die betroffenen Personen haben.

Welche Angaben konkret erforderlich sind, hängt von Deiner individuellen Webseite und den eingesetzten Diensten ab.

Genau deshalb halte ich es für problematisch, einfach eine Datenschutzerklärung von einer anderen Webseite zu kopieren.

Noch problematischer wäre es, einen beliebigen Mustertext zu verwenden, ohne zu prüfen, ob er tatsächlich zu Deiner Webseite passt.

 

Hole Dir vor der Erstellung rechtliche Unterstützung

Mein wichtigster Rat lautet deshalb:

Lass Dich vor der Erstellung beziehungsweise Anpassung Deiner Datenschutzerklärung rechtlich beraten.

Das gilt insbesondere dann, wenn Du eine geschäftliche Webseite betreibst und verschiedene externe Dienste einsetzt.

Ein Rechtsanwalt oder entsprechend qualifizierter Datenschutzexperte kann Deine konkrete Situation beurteilen und Dir sagen, welche Anforderungen für Dein Angebot gelten.

Das ist keine unnötige Ausgabe.

Es ist eine Investition in eine rechtlich sauberere Grundlage für Dein Online-Business.

Denn letztendlich bist Du als Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht dadurch von Deinen Pflichten entbunden, dass Du einen fertigen Textgenerator verwendet hast. Die DSGVO sieht eine Verantwortung des Verantwortlichen für die Einhaltung der Datenschutzanforderungen vor.

 

Was gehört auf eine geschäftliche Webseite?

Datenschutz ist allerdings nur ein Teil der rechtlichen Anforderungen.

Je nach Geschäftsmodell und Ausgestaltung Deiner Webseite können weitere rechtliche Dokumente beziehungsweise Informationen relevant sein.

Dazu gehören insbesondere:

Datenschutzerklärung

Hier wird über die Verarbeitung personenbezogener Daten informiert.

Impressum

Für geschäftsmäßige digitale Dienste bestehen Informationspflichten. In Deutschland regelt § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) bestimmte allgemeine Informationspflichten, die leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar bereitgestellt werden müssen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB sind nicht automatisch für jede Webseite zwingend vorgeschrieben. Sie können insbesondere bei Verträgen mit Kunden eine wichtige Rolle spielen und sollten individuell zum jeweiligen Geschäftsmodell passen.

 

Widerrufsbelehrung

Wenn Du beispielsweise bestimmte Waren oder Dienstleistungen online an Verbraucher verkaufst, können Informationspflichten zum Widerrufsrecht relevant sein.

 

Datenschutzhinweise bei Formularen

Wenn Du über ein Kontakt- oder Anmeldeformular personenbezogene Daten erhebst, sollte auch dieser Vorgang datenschutzrechtlich berücksichtigt werden.

Welche Dokumente Du tatsächlich benötigst, hängt von Deinem Geschäftsmodell, Deiner Zielgruppe und der konkreten Ausgestaltung Deiner Webseite ab.

 

Besonders wichtig: Cookies und Tracking

Viele Webseiten verwenden Analyse- und Marketingwerkzeuge.

Damit können beispielsweise Informationen über das Nutzerverhalten gesammelt werden.

Hier solltest Du besonders sorgfältig prüfen:

Welche Daten werden verarbeitet?

Welcher Dienst verarbeitet die Daten?

Zu welchem Zweck?

Auf welcher Rechtsgrundlage?

Werden Daten an Dritte oder in Drittländer übertragen?

Ist eine Einwilligung erforderlich?

Auch die Vorgaben für den Zugriff auf Informationen auf Endgeräten spielen eine Rolle. In Deutschland ist hierfür neben der DSGVO insbesondere das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) relevant.

Genau deshalb reicht es nicht aus, einfach einen Cookie-Banner zu installieren und davon auszugehen, dass damit automatisch alle Datenschutzanforderungen erfüllt sind.

 

Auch WordPress kann datenschutzrechtliche Fragen aufwerfen

Gerade bei WordPress-Webseiten solltest Du genauer hinschauen.

WordPress lässt sich mit zahlreichen Plugins erweitern.

Du kannst beispielsweise Plugins für:

  • Kontaktformulare
  • Newsletter
  • SEO
  • Statistiken
  • Social Media
  • Videos
  • Sicherheit
  • Marketing
  • Mitgliederbereiche

installieren.

Doch jede zusätzliche Erweiterung kann neue Datenverarbeitungen oder externe Verbindungen mit sich bringen.

Deshalb solltest Du Deine Datenschutzerklärung nicht erstellen, bevor Du weißt, welche Plugins, Dienste und Schnittstellen tatsächlich auf Deiner Webseite eingesetzt werden.

 

Datenschutzgeneratoren können eine praktische Unterstützung sein

Ein Datenschutzgenerator kann bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung eine hilfreiche Unterstützung darstellen.

Du beantwortest verschiedene Fragen zu Deiner Webseite und den verwendeten Diensten und erhältst daraus einen entsprechenden Text.

Das kann wesentlich einfacher sein, als eine Datenschutzerklärung komplett selbst zu formulieren.

Aber: Ein Generator ist kein Ersatz für eine individuelle rechtliche Beratung.

Das ist mir besonders wichtig.

Ein Generator kann nur auf Basis der Informationen arbeiten, die Du ihm zur Verfügung stellst.

Wenn Du beispielsweise einen Dienst vergessen hast oder eine bestimmte Funktion Deiner Webseite falsch einschätzt, kann das Ergebnis entsprechend unvollständig oder unpassend sein.

 

Deshalb: Erst prüfen, dann generieren

Ich würde grundsätzlich folgende Reihenfolge empfehlen:

1. Webseite planen

Welche Funktionen soll Deine Webseite überhaupt erhalten?

2. Dienste auswählen

Welche externen Anbieter, Plugins und Tools möchtest Du einsetzen?

3. Datenverarbeitung prüfen

Welche personenbezogenen Daten werden wo und zu welchem Zweck verarbeitet?

4. Rechtliche Beratung einholen

Lass Deine konkrete Situation von einem qualifizierten Rechtsanwalt oder Datenschutzexperten prüfen.

5. Datenschutzerklärung erstellen

Erst danach sollte die konkrete Datenschutzerklärung erstellt beziehungsweise angepasst werden.

6. Webseite kontrollieren

Prüfe anschließend, ob die tatsächliche technische Umsetzung mit den Angaben in Deiner Datenschutzerklärung übereinstimmt.

Das ist ein wichtiger Punkt.

Die Datenschutzerklärung muss zur tatsächlichen Webseite passen – nicht umgekehrt.

 

Datenschutz ist kein einmaliges Projekt

Ein weiterer Punkt wird häufig vergessen:

  • Deine Webseite verändert sich.
  • Du installierst vielleicht später ein neues Plugin.
  • Du wechselst Dein Newsletter-System.
  • Du bindest YouTube-Videos ein.
  • Du nutzt plötzlich ein neues Analysewerkzeug.
  • Oder Du integrierst eine Marketing-Automation.

Damit können sich auch die datenschutzrechtlich relevanten Verarbeitungen verändern.

Deshalb sollte eine Datenschutzerklärung nicht einmal erstellt und anschließend für immer vergessen werden.

Änderungen an der Webseite sollten immer auch Anlass sein, die Datenschutzinformationen überprüfen zu lassen.

 

Mein Fazit: Datenschutz sollte von Anfang an dazugehören

Eine professionelle Webseite besteht aus weit mehr als Design, Texten und Technik.

Auch rechtliche Themen gehören zur Planung.

Die DSGVO, das Impressum, gegebenenfalls AGB, Widerrufsinformationen und weitere rechtliche Anforderungen sollten deshalb nicht erst kurz vor der Veröffentlichung berücksichtigt werden.

Besonders bei der Datenschutzerklärung solltest Du nicht einfach einen beliebigen Text übernehmen.

Hole Dir vor der Erstellung beziehungsweise Anpassung rechtliche Unterstützung und kläre, welche Anforderungen für Deine konkrete Webseite gelten.

Ein Datenschutzgenerator kann anschließend eine praktische Unterstützung bei der Erstellung der notwendigen Texte sein.

Aber er sollte als Werkzeug verstanden werden – nicht als Ersatz für eine individuelle Rechtsberatung.

 

Dein nächster Schritt

Wenn Du gerade eine neue Webseite planst, solltest Du Datenschutz direkt in Deine Planung aufnehmen.

Erstelle zunächst eine Liste aller Funktionen, Plugins und externen Dienste, die Du einsetzen möchtest.

Lass diese Konstellation anschließend rechtlich prüfen.

Danach kannst Du einen geeigneten Datenschutzgenerator nutzen, um die entsprechenden Datenschutzinformationen zu erstellen oder zu aktualisieren.

So gehst Du deutlich strukturierter an das Thema heran und vermeidest, dass wichtige Bestandteile Deiner Webseite erst nach der Veröffentlichung auffallen.

👉 Wichtig: Die Informationen in diesem Artikel dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Welche rechtlichen Anforderungen für Deine konkrete Webseite gelten, sollte individuell durch einen Rechtsanwalt oder qualifizierten Datenschutzexperten geprüft werden.

 

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